Die Investition in Photovoltaikanlagen bleibt für Betriebe 2025 attraktiv. Die neue EAG-Investitionszuschussverordnung-Strom bringt wichtige Änderungen, darunter den „Made-in-Europe“-Bonus. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick sowie ein Tipp für Wiener Betriebe.
Die EAG Gesetzesnovelle ist aktuell im Entwurfsstadium und noch nicht beschlossen.
Was sind die Förderbedingungen?
Der EAG-Investitionszuschuss vom Bund fördert:
- Neuerrichtung von PV-Anlagen (für die ersten 1.000kWp)
- Erweiterung von PV-Anlagen (keine Mindestgröße vorgeschrieben)
- Damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern bis 50kWh (keine reinen Speichernachrüstungen, mind. 0,5 kWh/kWp)
- Projekte bei denen zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung noch keine Inbetriebnahme stattgefunden hat
- alle für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen in 1. Instanz und der Zählpunkt vorliegen
So gestalten sich die Fördersätze und Anlagenkategorien der Photovoltaik Förderungen für Gewerbe im Jahr 2025:

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Vorläufige Höhe der Photovoltaik Förderung
Die Höhe des Fördersatzes orientiert sich an der Gesamtgröße der PV-Anlage. Je nach Kategorie gibt es einen unterschiedlichen Fördersatz.
Für Großanlagen mit mehr als 20 kWp gibt es ein Bieterverfahren, sodass keine fixen Fördersätze festgelegt sind. In den Kategorien C und B kommt das umgekehrte Bieterverfahren zum Einsatz, bei dem zunächst die niedrigsten Gebote berücksichtigt werden. Anschließend werden die übrigen Gebote schrittweise in aufsteigender Reihenfolge bedient, bis schließlich der Fördertopf für die jeweilige Anlagenkategorie vollständig ausgeschöpft ist.
Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz |
---|---|---|
A | bis 10 kWp | € 160 / kWp € 150 / kWh Speicher |
B | bis 20 kWp | € 150 / kWp € 150 / kWh Speicher |
C | bis 100 kWp | max. € 140 / kWp € 150 / kWh Speicher |
D | bis 1000 kWp | max. € 130 / kWp € 150 / kWh Speicher |
Vorläufige Fördercalls 2025
Die Vergabe der Förderung erfolgt in sogenannten Fördercalls, die mehrmals pro Jahr stattfinden.
Fördercall | Datum | Kategorien |
---|---|---|
1 | voraussichtlich im April | A, B, C, D |
2 | 02.07. – 16.07.2025 | A, B, C, D |
3 | 03.11. – 17.11.2025 | A, B, C, D |
Neu ab Juli: „Made-in-Europe“-Bonus
Ein bedeutendes Novum 2025 ist der „Made-in-Europe“-Bonus. Unternehmen, die auf europäische Wertschöpfung setzen, erhalten einen Zuschlag auf die Fördersumme. Welche Hersteller oder Produkte dies genau betrifft, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
Der Zuschlag setzt sich wie folgt zusammen:
- PV-Module aus europäischer Produktion: +10 %
- Wechselrichter aus europäischer Produktion: +10 %
- Stromspeicher mit europäischer Wertschöpfung: +10 %
Die Voraussetzungen für diesen Bonus sind so definiert:
- Für PV-Module und Wechselrichter müssen sämtliche Fertigungsschritte in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erfolgen.
- Für Stromspeicher reicht mindestens ein Fertigungsschritt in der EU oder dem EWR.
Eine offizielle „White List“ mit zugelassenen Komponenten wird von der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) erstellt. Hersteller müssen ihre europäische Produktion durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle nachweisen. Wichtig: Der „Made-in-Europe“-Bonus gilt erst für Anträge, die ab dem zweiten Fördercall im Juli 2025 gestellt werden.
Landesförderung für Wiener Betriebe
Es ist zwar nicht möglich, den EAG mit der Wiener Landesförderung zu kombinieren, jedoch würden wir den Wiener Betrieben empfehlen, eher die Landesförderung für Photovoltaik und Stromspeicher zu sichern. Diese bringt Ihnen höhere Zuschüsse – ohne den Unsicherheitsfaktor der bundesweiten Fördercalls.
Das Ausmaß der Wiener Förderung beträgt € 250 pro kWp (bis 100kWp Anlagengröße) bzw. max. 30% der förderungsfähigen Gesamtkosten. Erweiterungen bestehender Anlagen werden mit € 150 pro kWp gefördert.
Achtung: Diese Förderanträge müssen vor Beauftragung eingereicht werden! Kontaktieren Sie uns!
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Quellen: Entwurf der EAG Verordnung vom 18.2.2025 & PV Austria
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 04.04.2025