Förderung von Stromspeichern 2024

Lange haben wir gewartet, nun ist sie endlich da: Die Bundesförderung für die Nachrüstung oder Erweiterung von Stromspeichern bei Photovoltaik-Anlagen. Sogar rückwirkend per 1.1.2024! Über den Ablauf und die Förderhöhe informieren wir Sie gerne.

Was wird gefördert und wie viel?

Der Klima- und Energiefonds fördert Nachrüstungen und Erweiterungen vorhandener Stromspeicheranlagen von PV-Anlagen mit einem Förderbudget von 35 Mio. Euro.

Der Fördersatz liegt bei 200,00 Euro pro kWh Stromspeicher. (Insgesamt werden maximal 35% der förderfähigen Kosten finanziert.) Die Umsetzungsfrist beträgt 24 Monate ab Förderzusage. Gefördert werden auch rückwirkend Projekte die seit 1.1.2024 umgesetzt wurden.

Gefördert werden Stromspeicher ab einer Nettospeicherkapazität von 4 kWh sowie mind. 0,5 kWh/kWp installierter Engpassleistung der installierten Photovoltaik-Anlage.

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Wie funktioniert der Förderantrag?

Wir erstellen Ihr unverbindliches Angebot für Ihren Stromspeicher bzw. die Erweiterung Ihres Stromspeichers. Mit diesem Angebot können Sie dann den Antrag stellen.

Gerne senden wir Ihnen auch unsere SUN21 Förder-Anleitung zum ausfüllen!

Nach der Registrierung erhalten Sie die Information, ob/dass die Fördermittel für Ihr Projekt reserviert wurden. Sie erhalten auch einen Link und Passwort zur Einreichung der Endabrechnung. Diese muss dann nach der Montage und Inbetriebnahme des Stromspeichers eingeschickt werden, bei der wir Sie auch unterstützen können. Als letzten Schritt wird die Fördersumme durch die Förderstelle ausbezahlt.

Unser erfahrenes SUN21 Förderteam unterstützt Sie bei allen Schritten persönlich.

Rechenbeispiel

Sie nehmen einen 11,6kWh TRIPLE POWER Stromspeicher passend zu Ihrem SOLAX Hybrid-Wechselrichter.

Stromspeicher 11,6kWh inkl. Lieferung6.681,60 €
Förderung– 2.320,00 €
Investitionssumme
4.361,60
Stand 12.04.2024. Richtpreise inkl. USt. Angaben ohne Gewähr. Zzgl. Fahrtkosten.

Gut zu wissen

Die Förderung ist nicht kombinierbar mit dem EAG-Investitionszuschuss oder Nullsteuersatz, sowie anderen Förderungen des Klima- und Energiefonds.

Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen online eingereicht werden.

Gefördert werden max. die ersten 50 kWh Nettospeicherkapazität.

Die Stromspeicher müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden.

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