Die österreichische Förderlandschaft ist komplex und oft undurchsichtig. Für Private (sowie auch KöR und Vereine) gilt seit 1.1.2024 die Umsatzsteuerbefreiung. Die Photovoltaik Förderungen für Gewerbe werden mit dem EAG-Investitionszuschuss (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) gefördert.
Die genauen Förderbedingungen für 2025 stehen noch nicht fest. Folgende Informationen werden derzeit als aktueller Stand gehandelt, auch wenn diese noch sehr spärlich und vage sind.
- Es sind wieder mehrere Fördercalls geplant.
- An einem Start Ende Q1/2025 wird gearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung noch in Verhandlung ist und sich deren Details noch ändern können. Abhängig vom Fortschritt der Verhandlungen klären sich die weiteren Details.
Die folgenden Informationen galten im Jahr 2024. Die neuen Förderbedingungen werden erst erwartet!
Förderbedingungen EAG 2024
Der EAG-Investitionszuschuss vom Bund fördert:
- Neuerrichtung von PV-Anlagen (für die ersten 1.000kWp)
- Erweiterung von PV-Anlagen (keine Mindestgröße vorgeschrieben)
- Damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern bis 50kWh (keine reinen Speichererweiterungen, mind. 0,5 kWh/kWp)
- Projekte bei denen zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung noch keine Inbetriebnahme stattgefunden hat
- alle für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen in 1. Instanz und der Zählpunkt vorliegen
So gestalteten sich die Fördersätze und Anlagenkategorien der Photovoltaik Förderungen für Gewerbe im Jahr 2024:

Höhe der Photovoltaik Förderung für Gewerbe 2024
Die Höhe des Fördersatzes orientiert sich an der Gesamtgröße der PV-Anlage. Je nach Kategorie gibt es einen unterschiedlichen Fördersatz.
Für Großanlagen (>20kWp) gibt es ein Bieterverfahren, und somit keine fixen Fördersätze. In Kategorie C und B findet das umgekehrte Bieterverfahren statt, bei dem die Niedriggebote zuerst bedient werden. Die übrigen Gebote werden aufsteigend bedient, bis der Fördertopf für die Anlagenkategorie erschöpft ist.
Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz |
---|---|---|
A | bis 10 kWp | € 195 / kWp € 200 / kWh Speicher |
B | bis 20 kWp | € 195 / kWp € 200 / kWh Speicher |
C | bis 100 kWp | max. € 150 / kWp € 200 / kWh Speicher |
D | bis 1000 kWp | max. € 140 / kWp € 200 / kWh Speicher |
Stand 21.03.2024
Fördercalls 2024
Die Vergabe der Förderung erfolgt in sogenannten Fördercalls, die mehrmals pro Jahr stattfinden.
Fördercall | Datum | Kategorien |
---|---|---|
1 | 15.04.2024 – 29.04.2024 | A, B, C, D |
2 | 12.06.2024 – 26.06.2024 | A, B, C, D |
3 | 07.10.2024 – 21.10.2024 | A, B, C, D |
SUN21 Förderteam
Unsere SUN21 PV-Kunden unterstützen wir bei Förderanträgen und der Abwicklung mit der OeMAG / EAG Abwicklungsstelle und anderen Förderstellen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Änderung bei Beginn der Arbeiten
Eine Änderung hat es 2024 gegeben: die Förderantragstellung kann bei gewerblichen PV-Anlagen NACH Beginn der Arbeiten erfolgen. Der Antrag muss jedenfalls VOR Inbetriebnahme gestellt werden.
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