Seit 1.1.2024 gilt die Umsatzsteuerbefreiung. Dadurch erhalten Sie Ihre Förderung ganz unkompliziert auf der Rechnung abgezogen: ohne Anträge, Abrechnungen und der ganzen (bisherigen) Bürokratie. Das ist kalkulierbar und ganz ohne Zwischenfinanzierung möglich.
Die Nullsteuer gilt für (vor allem private) Anlagen bis 35kW, die auf oder in der Nähe eines begünstigten Gebäudes errichtet werden (z.B. Wohnzwecke).
Alle Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung
Für alle anderen Anlagen (gewerbliche Projekte) gibt es weiterhin den EAG Investzuschuss, wo wir für Ihre PV-Anlage im nächsten Fördercall ein Ticket ziehen.
Achtung: Wiener Betrieben empfehlen wir die unten angeführte Landesförderung. Diese ist höher als der EAG und die zwei Förderungen lassen sich nicht kombinieren.
Förderungen von Land und Gemeinde
Die österreichische Förderlandschaft ist komplex und oft undurchsichtig. Grundsätzlich gibt es Förderungen vom Bund und auch oft von Land und Gemeinde. Die meisten lassen sich auch miteinander kombinieren.
Seit Anfang 2024 gibt es die neue Wiener Landesförderung für Photovoltaik und Stromspeicher: Sie erhalten € 250 pro kWp für die PV-Anlage und € 200 pro kWh Ihres Speichers. Achtung: Der Förderantrag muss VOR Beauftragung gestellt werden. Wir unterstützen Sie gerne!
Das Land Niederösterreich fördert Photovoltaik im Rahmen der Wohnbauförderung für Eigenheimsanierung bzw. Neubau. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Land für alle Details!
Sichern Sie sich auch noch zusätzlich das Fördergeld Ihrer Gemeinde. Viele niederösterreichische Gemeinden bieten diese zusätzlich an.
SUN21 Förderteam
Das erfahrene SUN21 Team unterstützt Sie bei allen organisatorischen Erledigungen
rund um Ihre PV-Anlage: Netzzugang und Abwicklung mit dem Netzbetreiber (Wiener Netze, Netz NÖ), Umsatzsteuerbefreiung, Förderanträge und diverse Einreichungen bei Bund, Land und Gemeinde.