
Den Strom, den die Photovoltaik-Anlage produziert, und der nicht selbst im Haushalt oder Betrieb verbraucht wird oder in einem Batteriespeicher gespeichert wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist und somit verkauft werden.
Für die Vergütung des eingespeisten Stroms ist es notwendig, bei einem Energieabnehmer Ihrer Wahl einen Einspeisevertrag abzuschließen. Dies ist unabhängig von Ihrem derzeitigen Stromlieferanten. Je nach Abnehmer gibt es unterschiedliche Tarifmodelle und Vergütungen.
Zum Tarifkalkulator der E-Control
Zur Übersicht bei der PV-Austria
Es ist möglich, bei der OeMAG zum Marktpreis einzuspeisen. Dieser wird immer für das kommende Quartal fixiert und gilt dann ein ganzes Quartal lang.
PV Förderungen
Die österreichische Förderlandschaft ist komplex und oft undurchsichtig. Grundsätzlich gibt es Förderungen vom Bund und auch oft von Land und Gemeinde. Die meisten lassen sich auch miteinander kombinieren.
Der EAG-Investitionszuschuss vom Bund fördert:
- Neuerrichtung von PV-Anlagen
- Erweiterung von PV-Anlagen (keine Mindestgröße vorgeschrieben)
- Damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern (keine reinen Speichererweiterungen)

Die Vergabe der Förderung erfolgt in sogenannten Fördercalls, die mehrmals pro Jahr stattfinden. Für Großanlagen (>20kWp) gibt es ein Bieterverfahren, und somit keine fixen Fördersätze.
Unsere SUN21 PV-Kunden unterstützen wir bei Förderanträgen und der Abwicklung mit der OeMAG und anderen Förderstellen.