Ab wann muss eingespeister Strom versteuert werden?

Wenn durch die Leistung der PV-Anlage zusätzlich zur Versorgung des Haushalt und ggf. der Ladung des Energiespeichers noch ein Überschuss bleibt, kann dieser ins öffentliche Netz eingespeist werden. Sie erhalten dafür eine Vergütung, je nachdem welchen Energieabnehmer Sie wählen, und wie groß Ihre Anlage ist, kann das schon eine schöne Summe sein, die Sie dabei dazu verdienen.

Schnell stellt sich die Frage, ob diese Einkünfte in der Einkommenssteuererklärung versteuert werden müssen. Und hier gibt es mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2022 eine Erleichterung des Gesetzgebers, wörtlich heißt es im Einkommenssteuergesetz:

Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.

Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988

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Die Engpassleistung ist dabei entweder die Summe der Leistung der Wechselrichter oder die PV-Leistung, je nachdem wo sich der geringere Wert („Engpass“ in Richtung öffentliches Netz) ergibt.

Quellen:
Bundesministerium Finanzen: Überschusseinspeisung
Einkommenssteuergesetz